foetus

Fötus im Mutterleib.

Darf man Embryonen im Reagenzglas genetisch untersuchen? Darf man jene, die eine schwere Erbkrankheit tragen, verwerfen und der Mutter nur gesunde einpflanzen? Über diese Frage stimmen wir am 14. Juni ab.

Behindertenorganisationen wie Insieme sind gegen den Verfassungsartikel zur Fortpflanzungsmedizin. Sie sagen, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) diskriminiere behinderte Menschen und setze Paare unter Druck, nur noch gesunde Kinder in die Welt zu setzen. Dem widerspreche ich als Vater eines 20-jährigen cerebral gelähmten und teilautistischen Sohnes: Ich bin für die PID. «Willst du etwa dein Kind abtreiben?», ernste ich postwendend Protest. Und Insieme zeigt Bilder von fröhlichen Jugendlichen mit Downsyndrom. Diese Menschen sollen kein Recht auf Leben haben?

 

Selbstverständliches Recht auf Leben

 

Beide Fragen sind perfid, da verkehrt herum gestellt, denn sie betrachten das Leben in der Rückschau. Ich liebe meinen Sohn trotz allem. Und selbstverständlich hat jeder Mensch das Recht, zu leben. Aber bei der Entscheidung, welcher Embryo der Mutter eingesetzt wird, geht es nicht um einen Menschen, der trotz eines genetischen Defekts glücklich geworden ist, sondern um einen Zellhaufen, aus dem noch alles werden kann: ein glücklicher Mensch, ein depressiver Psychiatriepatient, sogar ein Mörder.

 

Die PID betrifft nicht ein Individuum, sondern dessen Umfeld: die Eltern. Wie viel Last können sie auf sich nehmen? Wer diese Frage ausblendet, blendet die enorme Anstrengung aus, die es kostet, einem behinderten Kind den Weg in die Welt zu bahnen. Einige gehen daran kaputt. Darum hat jede Familie das Recht, selbst über ihre Zukunft zu entscheiden. Wer dabei auf die PID verzichten will, darf.

 

Dass der Test Behinderungen ausrotte, und so Behinderte in ihrem Wert mindere, lässt sich mit einfacher Statistik widerlegen. Erstens ist PID nur nach einer Reagenzglas-Befruchtung möglich – also bei etwa zwei von hundert Schwangerschaften. Zweitens findet PID wie die konventionellen Pränataltests nur genetische Defekte – diese machen lediglich zehn Prozent aller Geburtsgebrechen aus. Es werden also weiterhin behinderte Kinder wie mein Sohn geboren. Drittens bleibt die Geburtenrate von Menschen mit Downsyndrom seit 1990 konstant. Von Ausrottung also keine Spur – trotz vorgeburtlicher Tests.
Darum sollten Behindertenorganisationen nicht eine Untersuchungsmethode bekämpfen, die in fast allen Ländern Europas erlaubt ist, sondern sich wie bisher für die Rechte behinderter Menschen einsetzen, die mit uns leben.

 

Beat Glogger 

 

 


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